Generalverdacht gegen Männer / Auflösung des Rechtsstaats
Die Geschmäcker sind verschieden, aber nur weil einer etwas merkwürdige Wünsche hat, wird nun gegen ihn ermittelt, da es ja SEIN KÖNNTE, dass...
UNSCHULDSVERMUTUNG? War mal...
KEINE STRAFVERFOLGUNG OHNE ANZEIGE? War mal...
KEINE STRAFE OHNE RECHTSVERSTOSS? Wird mehr und mehr relativiert - allein schon die Untersuchung ist ja objektiv eine Art Bestrafung und in diesem Fall OHNE VORLIEGENDE TATHINWEISE.
Der Rechtsstaat war einmal. Sobald solche Prinzipien durchgesetzt sind - und dafür sind derart bizarre Einzelfälle immer gut - können sie auf JEDEN anderen "Fall" angewendet werden..
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jojo,
12.05.2011, 16:55
- Gesetzesvorbehalt - oha, 14.05.2011, 01:28