Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ist es eine interne Familienangelegenheit wenn man die Ex erschlägt?

Rainer ⌂, Thursday, 05.05.2011, 19:56 (vor 5353 Tagen) @ Michael

Jede der drei Staatsanwaltschaft hat das Verfahren trotz widerspruch
eingestellt. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor; die Beweise
wären nicht verwendbar.

Selbst wenn die Beweislage klar ist findet der Staatsanwalt eine Ausrede. Meine Ex hatte mehrfach Morddrohungen gegen mich ausgesprochen. Dies brachte ich zur Anzeige. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt weil kein öffentliches Interesse besteht, da es nach seiner Meinung eine interne Familienangelegenheit wäre (Drohung kam von Ex, die ich schon Jahre nicht mehr gesehen hatte, die Drohungen wurde nicht bestritten) Meine Nachfrage ob ich die Ex als "interne Familienangelegenheit" erschlagen darf blieb leider unbeantwortet.

Rainer

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