Ist es eine interne Familienangelegenheit wenn man die Ex erschlägt?
Jede der drei Staatsanwaltschaft hat das Verfahren trotz widerspruch
eingestellt. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor; die Beweise
wären nicht verwendbar.
Selbst wenn die Beweislage klar ist findet der Staatsanwalt eine Ausrede. Meine Ex hatte mehrfach Morddrohungen gegen mich ausgesprochen. Dies brachte ich zur Anzeige. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt weil kein öffentliches Interesse besteht, da es nach seiner Meinung eine interne Familienangelegenheit wäre (Drohung kam von Ex, die ich schon Jahre nicht mehr gesehen hatte, die Drohungen wurde nicht bestritten) Meine Nachfrage ob ich die Ex als "interne Familienangelegenheit" erschlagen darf blieb leider unbeantwortet.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- Antwortschreiben an LKA Sachsen -
Der Beklagte,
05.05.2011, 12:18
- Gut gemacht, Respekt! (OT) - Dekadenzverweigerer, 05.05.2011, 12:32
- dem ist nichts hinzuzufügen.... -
Michael,
05.05.2011, 12:35
- Ist es eine interne Familienangelegenheit wenn man die Ex erschlägt? - Rainer, 05.05.2011, 19:56
- Ob sie's gelesen hat? - Max Aram, 05.05.2011, 13:08