Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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dem ist nichts hinzuzufügen....

Michael, Thursday, 05.05.2011, 12:35 (vor 5353 Tagen) @ Der Beklagte

Das deckt sich exakt mit meinen Erlebnissen und ebenso vorhandenen erkenntnissen.

Ich habe schriftlich, von drei Staatsanwaltschaft, trotz lückenloser Beweise (werden natürlich nicht als solche anerkannt = Handyaufnahme und zusätzlich Aussage einer Verwandten), dass Aussage gegen Aussage stehen würde.

Obwohl jedem Dummkopf klar sein musste (es dreht sich um die Tatzeit), dass die Frau gelogen hat, somit also die behauptete Androhung von Gewalt (ich hätte meiner damaligen Freundin angedroht, ich bringe sie um), und der damit verbundenen Anzeige, sowie natürlicherweise die Einweisung in ein Frauenhaus mit unserem Sohn (muss der Staatsanwaltschaft und Polizei dankbar sein, denn sie hat mich nicht aus meinem eigenen Haus verwiesen), wurde die Frau nicht durch meine Gegenanzeige behelligt.

Jede der drei Staatsanwaltschaft hat das Verfahren trotz widerspruch eingestellt. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor; die Beweise wären nicht verwendbar. und der zynischte aller Aussagen: "ich hätte das auch zu einem anderen Zeitpunkt sagen können" (Gegenfrage: warum gibt es dann Tatzeitangaben? = keine Antwort)

Dieser Staat schützt die Verbrechen von Frauen und dessen Helfer


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