Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergewaltigung in der Ehe geduldet?

Dampflok, Wednesday, 27.04.2011, 12:37 (vor 5361 Tagen) @ Robert

PS: es fehlt aber schon viel früher, nämlich an einer klaren Definition,
was überhaupt eine "Vergewaltigung" ist. "Unerwünschter
Geschlechtsverkehr" reicht da m.M.n. nämlich nicht aus, es muss noch
"Gewaltanwengung" (keine "gefühlte Gewalt"!) dazu kommen.

Da bin ich ganz Deiner Meinung!
Die saubere Definition und der Schutz gegen falsche Beschuldigungen sowie gegen Beweislastumkehr sollten diesbezüglich doch im Fokus stehen, nicht die isolierte Forderung nach "Abschaffung des Straftatbestandes Vergewaltigung in der Ehe", weil genau das, isoliert in den Raum gestellt, nämlich den Eindruck erweckt, man wolle Vergewaltigung legalisieren


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