Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Aber wir hatten schon vor der Vernehmung das Ergebnis festgelegt."

Bero, Friday, 01.04.2011, 04:22 (vor 5405 Tagen) @ Rainer

Das ist nicht richtig. Staatsanwälte sind nicht frei in ihren
Ermittlungen. Sie sind weisungsgebunden.

Das schliesst sich doch nicht aus, Rainer. Der Staatsanwalt ist, wie der Name schon sagt, der rechtliche Vertreter des Staates. Dass er da diesem gehorchen muss, ist zunächst einmal nicht ehrenrührig.
Allerdings hat er einige Machtbefugnisse, er entscheidet über das Stattfinden oder die Einstellung eines Verfahrens. Das ist eigentlich eigenartig für den Vertreter einer Partei. Aus diesem Grund ist er formell offener Ermittlung verpflichtet, wie ich das oben geschrieben habe.
Das dürfte ein gewollter Konstruktionsfehler deutschen Rechts sein. Im Normalfall ist das problemlos, denn ein gewöhnlicher Gauner wird so oder so verfolgt. Nicht aber bei Angelegenheiten, in denen der Staat ein Interesse hat. Hier darf sein Interessensvertreter entscheiden, ob ein Verfahren stattfindet. Oder ob es eingestellt wird. Ohne die vierte Gewalt (Medien) ist das freilich eine ungeheuerliche absolute Macht und Verletzung der Gewaltenteilung


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