SPD-Bundestagsfraktion - Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz
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Ziel
Das Gesetz soll mittelbare und unmittelbare Entgeltdiskriminierung beseitigen. Dazu soll die Entlohnung transparent gemacht, qualifiziert geprüft und Entgeltungleichheiten beseitigt werden. Das Gesetz gilt sowohl für private Betriebe ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl als auch für den öffentlichen Dienst, aber auch für Tarifvertragsparteien, die Branchen- und / oder Firmentarifverträge abschließen.
1. Wie kann Transparenz über die Entlohnungsstruktur erreicht werden?
a. Entgeltbericht
Die Arbeitgeber werden gesetzlich verpflichtet, einen Entgeltbericht zu erstellen. Wenn vorhanden, sind Betriebsrat (BR), Personalrat (PR) und Gleichstellungs-beauftragte daran zu beteiligen...
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Gobelin,
26.03.2011, 00:02
- SPD-Bundestagsfraktion - Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz - Puwackel, 26.03.2011, 01:43
- Vorsicht Falle! -
Rainer,
26.03.2011, 03:47
- Hiltrud Breyer - Stepanovic, 26.03.2011, 12:12
- SPD-Bundestagsfraktion - Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz - Oliver, 26.03.2011, 05:30
- SPD-Bundestagsfraktion - Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz -
Prometheus,
26.03.2011, 12:53
- Frauenquote = Planwirtschaft - Mus Lim, 26.03.2011, 19:10