Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lösung

FEMhunter, Monday, 21.03.2011, 14:05 (vor 5416 Tagen) @ Bero

Diese Nachteile hat man natürlich zunehmend auch ohne Trauschein. Das
Zusammenwohnen wird zum Akt der Eheschliessung erklärt. Das bedeutet, man
darf nicht einmal zusammenziehen bzw. muss dabei zumindest eine eigene
Wohnung und Adresse in der Hinterhand behalten

Den Nachteil könnte man mit dem Standortvorteil der Frauen ausgleichen: Recht hast du, man muss nicht heiraten und wenn man zusammenzieht, dann könnte ja die Frau sich mit Hauptwohnsitz gleich beim Frauenhaus anmelden und so eine Wohnung "in der Hinterhand halten". Dann isses keine Bedarfsgemeinschaft!

Ein Mann, der erkennt, dass eine Frau nicht mehr leistungsfähig ist bzw. bald nicht mehr ist, sollte sich schleunigst trennen! Sonst verliert er nicht nur Geld, sondern auch seine Rechte!

PS: Wenn überhaupt, nur mit Gummi! Der Puff ist, lebenslang hochgerechnet, deutlich billiger als Unterhaltsabzocke!


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