Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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AW: Wer betreut das Kind während des Umgangs

FEMhunter, Friday, 18.03.2011, 11:33 (vor 5419 Tagen) @ Rainer

Hier könnte die Frage an das Gericht lauten: "Wenn die Mutter das Kind
betreut, der Vater aber lediglich "Umgang" mit dem Kind hat, wie wird dann
die Betreuung des Kindes durch die Mutter während des Umganges
sichergestellt?".

Da wird das Gericht mit dem undefinierten Begriff des Kindeswohls argumentieren. Es wäre "gefährdet", wenn der Vater ihm nix zu essen geben würde. Also auch wieder das Ziel erreicht.

Ich hab´s kürzlich hier gelesen und ich stimme dem vollends zu: Ein Vater der nur "Umgang" hat, betreut sein Kind genauso, wie die Mutter. Es ist eine sprachliche, feministische Vernebelung, ähnlich dem sinnlosen Begriff "gemeinsames Sorgerecht".

Das Familienrecht ist nicht mehr reformierbar, es gehört abgeschafft und völlig neu gestaltet. Grundsätzlich betreuen beide Elternteile ein Kind und aus "gemeinsamer Sorge" muss "gemeinsame Betreuung" werden. Diese Betreuung ist von beiden Eltern zu gleichen Teilen zu erbringen. Ansätze des Cochemer Modells und vieler gleichgearteter Intitativen sind zu übernehmen!

Wenn sich die Politik nicht dem "Druck der Straße" beugt, dann wird sie auf Grund der Geburtenrate reagieren müssen. Ganz sicher!


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