Tipps aus dem "Handbuch der Familienentkernung" (Juristische Mathematik)
Vor kurzem habe ich eine Verhandlung in Sachen Kindesunterhalt gehabt. Teilung der Betreuung zwischen KM/KV=60/40% laut vorhergehender Sorgerechts-/Umgangsverhandlung. Natürlich trotzdem die 100%ige Barunterhaltspflicht, weil ein Mann juristisch sein Kind nicht betreuen kann, wenn er nur "Umgang" hat. Juristische Logik!
Ich habe über die gesamte Verhandlung "Kindesunterhalt", besonders über die Verhandlungsführung des Richters noch einmal nachgedacht. Dabei kam ich zu folgenden Erkenntnissen:
1) Der Richter hat vorhergehend eine "Umgangsregelung" festgelegt und zwar so, dass auf jeden Fall die Teilung 60/40 zu Gunsten der Mutter sichergestellt wird. (Niemals 50/50 = Wechselmodell u. somit Aufhebung Unterhaltsanspruch!)
2) Nach dem er gemerkt hat, dass eine hälftige Ferienregelung in den großen Sommerferien, seinem Ziel (siehe Pkt. 3) gefährlich werden könnte, legte er fest, dass die Ferien gedrittelt werden: 1/3 Vater, 1/3 Kind u. 1/3 Mutter. Er schrieb allerdings nicht in die Elternvereinbarung, dass das Kind 1/3 zur freien Verwendung beanspruchen kann, so dass die Mutter jetzt auf diesen Zeitraum ebenfalls zugreifen kann. Auf jeden Fall hat er diese 1/3 des Kindes aus dem Zeitraum des Vaters "herausgeholt". Damit war wiederum sichergestellt, dass diese Ferienregelung NICHT das Zünglein an der Waage sind.
3) Mit der Betreuungsverteilung von KM/KV=60/40% hat er bereits grundlegend die Weichen für die Verhandlung in Sachen "Kindesunterhalt gestellt. Er konnte sich zurücklehnen und mit der "herrschenden Meinung" argumentieren, die besagt, dass die Mutter betreut und der Vater nur Umgang hat. Wer Umgang hat ist automatisch gegenüber dem Betreuenden unterhaltspflichtig.
Fazit:
Wer als Familienrichter etwas Mathematik beherrscht und solche Fälle tagtäglich betreut, der weiß ganz genau, wieviel "Umgang" er einem Vater zugestehen darf, damit auf jeden Fall die Barunterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Mutter bestehen bleibt. Man kann einen Richter getrost als Betreiber eines Melkkarrussels bezeichnen. Im Gerichtssaal ist zwar akustisch nichts davon zu bemerken, aber das Prinzip ist gleich!
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Der Beklagte,
18.03.2011, 09:42
- Wer betreut das Kind während des Umgangs -
Rainer,
18.03.2011, 10:01
- Wer betreut das Kind während des Umgangs - Holger, 18.03.2011, 10:39
- AW: Wer betreut das Kind während des Umgangs - FEMhunter, 18.03.2011, 11:33
- Tipps aus dem "Handbuch der Familienentkernung" (Juristische Mathematik) -
Holger,
18.03.2011, 10:36
- Tipps aus dem "Handbuch der Familienentkernung" (Juristische Mathematik) -
Ratloser,
18.03.2011, 10:54
- Das System kollabiert langsam ..... -
FEMhunter,
18.03.2011, 11:25
- Deshalb - Expatriate, 18.03.2011, 11:34
- Hier, letzte Zuckungen .... - FEMhunter, 18.03.2011, 13:01
- Das System kollabiert langsam ..... -
FEMhunter,
18.03.2011, 11:25
- Tipps aus dem "Handbuch der Familienentkernung" (Juristische Mathematik) -
Ratloser,
18.03.2011, 10:54
- Wer betreut das Kind während des Umgangs -
Rainer,
18.03.2011, 10:01