Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewinn angerechnet

Garfield, Thursday, 10.03.2011, 12:32 (vor 5427 Tagen) @ Hartzergewürm

Hallo!

Nur der Loskauf, getätigt in der Hoffnung, der Arge für immer entkomen zu können, war natürlich nicht wirtschaftlich vernünftig. Der Gewinn aber schon?

Das ist nur auf den ersten Blick betrachtet ein Widerspruch. Wenn man beim Lottospiel immer mindestens die Kosten für die Lose wieder durch Gewinne hereinbekommen würde, dann würde es keine Lotterien geben, weil der Anbieter damit nur Verlust machen würde.

Lotterien sind deshalb einträglich, weil viele Lottospieler eben sehr viel weniger durch Gewinne heraus bekommen als sie für die Lose bezahlen. Daß jemand durch einen Lottogewinn der ARGE entkommt, ist also höchst unwahrscheinlich. Schon die hier gewonnenen 500 Euro waren ein Glücksfall.

Würde die ARGE den Preis für das Los anrechnen (also de facto übernehmen), dann müßte sie konsequenterweise jedem Hartz IVler Kosten für Lotterielose erstatten. Das würde die Lotterieanbieter sicher sehr freuen, denn dann würde jeder Verhartzte Lotto spielen. Da aber die so durch Lottogewinne gesparten Kosten in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Lotterielose stünden, wäre das für die Steuerzahler eine Katastrophe.

Freundliche Grüße
von Garfield


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