Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewinn angerechnet

Hartzergewürm, Thursday, 10.03.2011, 01:42 (vor 5427 Tagen) @ Sachse

Lotto und Rubbellose nur noch gegen Einkommensbescheinigung ?
Oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesanstalt ?

"In der Münsteraner Lotto-Zentrale habe man sich schockiert gezeigt: "Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an", zitiert die WZ Lotto-Sprecher Axel Weber. Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen." "

Wieso? Ist doch ganz einfach: Jeder der ein Los kauft,
muss seinen Perso und Gehaltsabrechnung vorlegen.
Hatter nich, darrffferrr nich spiel'n. *Gröl*

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/weltspiegel/gericht-hartz-iv-empfanger-durfen-kein-west-lotto-spiele...

Ach ja, noch etwas:

Das Sozialgericht Detmold hat mit Urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die Arge das Geld aus einem Lottogewinn bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen darf (Az.: S 13
AS 3/09).

Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV Empfänger 500 Euro im Lotto gewonnen. Das Geld wurde ihm jedoch vom zuständigen Leistungsträger auf das ALG II angerechnet, indem die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Monaten um jeweils 250 Euro gemindert wurden.

Das Sozialgericht hatte am Vorgehen der Behörde nichts auszusetzen. Glückspielgewinne müssten allgemein als Einkommen qualifiziert werden. Der Preis für den Lottoschein dürfe vom Leistungsbezieher auch nicht gegengerechnet werden, weil die Aufwendung für den Loskauf als nicht wirtschaftlich vernünftig zu bezeichnen sei.

http://www.sozialleistungen.info/news/02.12.2009-lottogewinn-wird-auf-hartz-iv-angerechnet/

Also, kauft er sich ein Los und gewinnt ein paar Millionen,
ist er raus aus Hartz4 und braucht den Mist nicht mehr.
Sollte die Behörde froh drüber sein.
Kauft er sich ein Los und gewinnt 500 Euro, spart die Arge 500 Euro ein.
Schön, nä? Der Gewinn war also ein positives Ereignis, für die Kasse der Arge. Wirtscheftlich vernünftig. Nur der Loskauf, getätigt in der Hoffnung,
der Arge für immer entkomen zu können, war natürlich nicht wirtschaftlich vernünftig. Der Gewinn aber schon?

*Rülps*


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