Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Lesen bildet

Gismatis, Basel, Monday, 07.03.2011, 21:44 (vor 5411 Tagen) @ Bero

Da müsste dann die Fruchtbarkeit festgestellt werden. Gebärfähige
Frauen sind ungeeignet. Bei allen bisherigen Gleichstellungsversuchen haben
sie sich in Massen per Schwangerschaft verpisst, wenn es ernst wurde.

Das wäre kein Hinderungsgrund. Erstens könnte überhaupt nur ein Teil der Frauen schwanger werden. Zweitens ist das doch gar nicht so schlecht. Auf diese Weise würde für ausreichend Nachwuchs gesorgt, und zwar in einem Alter, in dem Frauen biologisch am besten dafür geeignet sind.

Klingt nicht so unvernünftig. Allerdings gibt es Jobs, in denen das Heben
als Arbeitsaufgabe nicht unbedingt vorhersehbar ist.

In diesem Fall muss halt eben individuell entschieden werden. Was nützen Grenzwerte, wenn jemand zu schwach ist?

Indirekt schon, §1591 BGB.

Ich erkenne darin kein Verbot, auch kein indirektes.

Ausgerechnet Gleichberechtigung soll nicht Definitionssache sein?

Gleichberechtigung liegt entweder vor oder eben nicht. Wenn in Gesetzestexten keine Differenzierung nach Geschlecht gemacht wird, herrscht Gleichberechtigung, andernfalls eben nicht. Da gibt es nichts zu definieren.

--
www.subitas.ch


gesamter Thread:

 

powered by my little forum