Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebenkachelmann

Blog Leser, Saturday, 05.03.2011, 20:53 (vor 5431 Tagen)

„Das Lingener Schöffengericht verurteilte jetzt einen inzwischen 50-jährigen Angeklagten wegen eines zehn Jahre (!) zurück liegenden Vorfalls. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten -aufgrund einer erst jüngst erstatteten Anzeige- vorgeworfen, am Rosenmontag 2001 in Emsbüren eine heute 34-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Mann räumte Zärtlichkeiten ein, wie sie an Karneval gang und gäbe sind. Nachdrücklich bestritt er die Vergewaltigung oder irgendetwas getan zu haben, was die Frau seinerzeit nicht wollte.“

„Der Gutachter: „Es ist schon irritierend, dass das von der Nebenklägerin geschilderte Geschehen in der Klinik vorbehaltlos und sofort als Tatsache anerkannt und auf dieser Grundlage anstandslos ein Trauma diagnostiziert wurde.“ Also: Zweifel! Wie bei Kachelmann.
Folgerichtig beantragten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nach viertägiger Hauptverhandlung aufgrund bestehender Zweifel an der Schuld des Angeklagten Freispruch, nur die Nebenklage wollte den Mann drei Jahre hinter Gitter.“

„Für das Gericht ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Geschädigte den Angeklagten zu Unrecht einer so schwerwiegenden Tat beschuldigt, diese Geschichte konstruiert und sie zudem mit so erheblicher Konsequenz verfolgt hat“.
Unfaßbar


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