Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Therapeuten als ordinäre Gaukler, Scharlatane und Verbrecher.

LatexTester, Friday, 04.03.2011, 01:39 (vor 5433 Tagen) @ Karl Toffel

Die Quelle meiner Magenprobleme nach solchen "Arbeitsessen" war mir
dagegen schon länger bewusst. Was für eine Massenhysterie! Früher haben
sie sich Prilblumen an die Kacheln geklebt, heute prangt ein
"Missbraucht-Label" an der Persönlichkeit

In einer französischen Stadt wurde um 1980 herum der Verdacht laut, dass eine Boutique einen Zugang zu einem geheimen Tunnelsystem hätte, wo Kinder reihenweise mißbraucht würden. Das ganze wuchs sich zu einer Massenhysterie aus, die fast die gesamte Bevölkerung erfasste. Man wähnte überall dunkle Gestalten, die Kinder entführen würden. An noch genauere Details erinnere ich mich nicht mehr, Arne Hoffmann hat wohl darüber berichtet. In den USA gab es einige Schadensersatzprozesse gegen Psychater und Psychologen, die ihren Patienten Erinnerungen induzierten - eine Technik, die seit Jahrhunderten auch von Gauklern, Hypnotiseuren und Scharlatanen zum festen Repertoire gehört. Man kann die Gefährlichkeit gar nicht hoch genug einschätzen, weil jedes blasse Erinnerungsbild durch geschickte Frage- und Behauptungssätze sexuell aufgeladen werden kann. Ein Dilemma, welches jeder Richter bei Zeugenaussagen kennt (oder kennen sollte), wenn der eine Zeuge einen roten Wagen, der andere einen weißen Wagen gesehen haben will. Und die Wissenschaft hat verschiedene Studien durchgeführt und die Probanden durch Szenenwechsel genarrt, Oliver Sacks, ein Neurologe, hat über Erinnerungsfragmente und selbstgebastelte Erinnerungen geschrieben. Kurz, der Mensch kann sich nicht mal seiner eigenen Biographie sicher sein. Das Hirn merkt sich gigantische Datenmengen, würfelt diese aber nach Jahren auch durcheinander. Dieser Sachverhalt ist nicht so unbekannt oder exotisch. Kein Therapeut kann behaupten, er hätte von den Studien nichts gewusst. Wer mit solchen Methoden der Induzierung arbeitet, ist ganz schlicht ein Verbrecher und gehört mindestens zwei Jahre eingesperrt und lebenslänglich aus seinem Beruf entfernt


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