Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das hat historische Gründe

Robert ⌂, München, Tuesday, 01.03.2011, 16:23 (vor 5435 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Als das BGB in Kraft trat, gab es kaum Möglichkeiten, Vaterschaften
festzustellen oder jemanden zu sterilisieren.

Richtig.

allem Ärger sollten wir nicht vergessen, dass untergeschobene Kinder zur
Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich
die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?

Angeblich sind so ca. 10% aller Kinder Kuckuckskinder (also Kinder, wo der Vater über seine Nicht-Vaterschaft getäuscht wird!), regional bis ca. 30%. Ich würde das schon eher als "Regel" statt "Ausnahme" bezeichnen.

Und bzgl. "man kann sich die Gesetze ja vorher ansehen" hast du zwar recht, aber die gesellschaftliche Indoktrination ist anders. Die Gesellschaft "lebt" quasi davon, daß sich die Männer vor der Hochzeit die Gesetze eben nicht genauer angucken. Und das halte ich für einen Skandal.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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