Das hat historische Gründe
Als das BGB in Kraft trat, gab es kaum Möglichkeiten, Vaterschaften festzustellen oder jemanden zu sterilisieren.
Sinn dieser Vorschrift war ein ganz praktischer, denn oft wurde damals eine Frau geheiratet, gerade weil sie schwanger war, der Vater eben Vater sein wollte und weil es zur Ehre gereichte, die Mutter der eigenen Kinder zu versorgen und nicht sitzen zu lassen.
Ein Abgleich alter Heiratsurkunden mit den Geburtsurkunden des ersten Kindes dieser Ehe würde bemerkenswert viele Viermonatskinder enttarnen - es werden natürlich einige Shotgun-Weddings dabei gewesen sein.
Im Zeitalter von Gentests mögen diese Gesetze seltsam wirken, aber die Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung immer hinterher. Und bei allem Ärger sollten wir nicht vergessen, dass untergeschobene Kinder zur Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.
Viele Grüße
Wolfgang
gesamter Thread:
- Kein Witz: Sterilisierter Mann kann nach deutschem Recht Vater werden! Halleluja! -
Referatsleiter 408,
27.02.2011, 22:24
- Noch einige Gedanken! - Referatsleiter 408, 27.02.2011, 23:37
- Das hat historische Gründe -
Wolfgang A. Gogolin,
28.02.2011, 00:27
- Rechtsschutz für Männer! -
Referatsleiter 408,
28.02.2011, 00:43
- Rechtsschutz für Männer! -
Wolfgang A. Gogolin,
28.02.2011, 01:10
- Rechtsschutz für Männer! - Rainer, 28.02.2011, 04:50
- Rechtsschutz für Männer! -
Wolfgang A. Gogolin,
28.02.2011, 01:10
- Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklunghinterher - Mus Lim, 28.02.2011, 05:51
- niemand zur Ehe gezwungen wird - Mus Lim, 28.02.2011, 05:54
- Das hat historische Gründe - Robert, 01.03.2011, 16:23
- Rechtsschutz für Männer! -
Referatsleiter 408,
28.02.2011, 00:43