Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das hat historische Gründe

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 00:27 (vor 5437 Tagen) @ Referatsleiter 408

Als das BGB in Kraft trat, gab es kaum Möglichkeiten, Vaterschaften festzustellen oder jemanden zu sterilisieren.
Sinn dieser Vorschrift war ein ganz praktischer, denn oft wurde damals eine Frau geheiratet, gerade weil sie schwanger war, der Vater eben Vater sein wollte und weil es zur Ehre gereichte, die Mutter der eigenen Kinder zu versorgen und nicht sitzen zu lassen.

Ein Abgleich alter Heiratsurkunden mit den Geburtsurkunden des ersten Kindes dieser Ehe würde bemerkenswert viele Viermonatskinder enttarnen - es werden natürlich einige Shotgun-Weddings dabei gewesen sein.

Im Zeitalter von Gentests mögen diese Gesetze seltsam wirken, aber die Justiz hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung immer hinterher. Und bei allem Ärger sollten wir nicht vergessen, dass untergeschobene Kinder zur Ausnahme gehören und dass niemand zur Ehe gezwungen wird - man kann sich die Gesetze ja vorher ansehen, sie sind wirklich nicht gerade neu.

Viele Grüße
Wolfgang


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