Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindeswohl oberste Priorität

Bero, Thursday, 24.02.2011, 23:53 (vor 5440 Tagen) @ sonnenlilie

Die Angeklagte selbst machte auf den Richter einen guten Eindruck, eine Einstellung des Verfahrens kam aber nicht in Betracht, weil im Bundeszentralregister sechs Vorstrafen stehen. Vor allem wegen Fahren mit nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugen und entzogener Fahrerlaubnis, aber auch wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung während ihrer Zeit in Unterfranken. Diese Vergehen brachten sie sogar ins Gefängnis. Zudem wurde sie vor vier Jahren wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Was für ein Herzchen, macht wirklich einen guten Eindruck. So ein Vorstrafenregister braucht frau, um wenigstens annähernd gleich einem Mann behandelt zu werden. Dem Richter wird es das Herz zerrissen haben, haben Frauen es doch noch immer viel schwerer im Leben und so.
Ach ja: alles für das Kindeswohl, natürlich!


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