Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorschlag

FEMhunter, Wednesday, 16.02.2011, 10:45 (vor 5448 Tagen) @ Christian

Einmal ist keinmal! ... wer kennt diesen Spruch nicht? Der "Täter" müsste also das Recht haben, im Falle eines Vergewaltigungsvorwurs, das mutmaßliche Opfer zu den angezeigten Handlungen nochmals "ordentlich rannnehmen" zu können. Das sollte irgendwo rechtssicher im Gericht möglich sein, weil erst dann der Vergewaltigungsvorwurf als bestätigt gelten kann. Die Olle kann danach gleich von einem Arzt öffentlich untersucht werden, dann erst wäre eine echter Tatsachenbeweis erbracht. Die Sache hätte auch einen positiven Nebeneffekt, die angeblichen Opfer würden sich das 3x überlegen, ob sie sich erstmalig im Gericht "rüffeln" lassen oder lieber auf eine Falschbeschuldigung verzichten. Ja, wenn der Vorschlag durchkommen würde, wäre es eine echte Justizreform!


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