Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kerstin, 24 und ein "Audio-Engineering Studium"

Armin A, Monday, 14.02.2011, 23:31 (vor 5450 Tagen) @ Medien

Was ist denn nun bitte "Audio-Engineering"

Da kann der Herr Wikipedia weiterhelfen:

Die Bezeichnung „Toningenieur“ darf in Deutschland nur von Absolventen eines entsprechenden Hochschulstudiums der Ingenieurwissenschaften oder mit Erlaubnis der Ingenieurkammer geführt werden. Die englische Bezeichnung „engineer“ ist hingegen nicht gesetzlich geschützt. Die unbefugte Führung der Bezeichnung wird je nach Bundesland mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro geahndet.

Hier stehts:
http://de.wikipedia.org/wiki/Toningenieur


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