Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Thema Inzest aus der Wiki

David @, Monday, 14.02.2011, 15:46 (vor 5450 Tagen) @ Polarisator

Die Wikipedia hat dazu einen sehr guten und ausführlichen Artikel.

Ich empfehle besonders die Meinungsäußerung von Winfried Hassemer unter "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008"zu lesen.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer gab dabei eine abweichende Meinung ab.[28] § 173 verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es liege kein Rechtsgut vor, dessen Verletzung im Inzestfall einen Strafgrund darstellen würde. Im Fall von volljährigen, konsensuell agierenden Geschwistern sei schlichtweg nicht klar, wessen Rechte durch den Geschlechtsverkehr eingeschränkt werden sollten. Es handele sich vielmehr um eine opferlose Straftat...

Wo kein Opfer, da kein Täter.

Außerdem ist die Stellungnahme der GFH "Deutsche Gesellschaft für Humangenetik" hoch interessant.

...Nicht nur, dass Inzestverbindungen von Geschwistern ohnehin keinen nennenswerten Einfluss auf den Genpool einer Population haben, die, durchaus vorhandene, höhere Gefahr, dass Kinder aus solchen Beziehungen an rezessiv vererbten Krankheiten erkranken könnten, rechtfertige keinen juristischen Eingriff in die „reproduktive Freiheit“ eines Paares...

Weil es eine Reihe Szenarien gibt bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind eine Behinderung hat sehr sehr viel höher ist, als bei Inzestkindern.
Zum Beispiel wenn die Mama meint mit 45 unbedingt noch ein Kind bekommen zu müssen. Trotzdem kommt kein Mensch auf die Idee solche Umtriebe gesetzlich zu unterbinden


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