Aufruf: Das Protokoll im Familienrecht und wie man es zum Kampf gg. Willkür verwenden sollte
Ich nehme den Hinweis von FemHunter zum Anlass, um nochmals auf die Bedeutung der Protokollaufzeichnung hinzuweisen, somit auf die Wichtigkeit der Frage an Frau Merk.
Wenn eine entscheidungsrelevante Tatsache nicht im Protokoll drinsteht, dann ist die Entscheidung des Richters in I. Instanz "revisionsfest". Das ist die übliche Masche, mit der uns - meistens die Männer - die Richter in die Pfanne hauen.
Den Wortlaut der wichtigsten § habe ich angehängt.
Die meisten Anwälte und Richter erzählen den rechtsunkundigen verzweifelt Rechtsuchenden, dass sie kein Recht dazu haben, etwas ins Protokoll einzutragen. Würden die das "zulassen", dann hätten die Anwälte vielfach nichts mehr in der 2. und 3. Instanz zu tun.
Da die wenigsten der rechtsuchenden Väter sich juristisch einlesen, geht ihnen somit einiges durch die Lappen.
Denn verweigerte Protokolleintragungen sind ein Grund, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen.
Verweigerte Protokolleintragungen wären auch ein sichere Begründung eines unfairen Verfahrens vor dem EMRGH.
Würden sich alle Väter an dieser einfachen Grundregel halten,
1) verlangen etwas ins Protokoll einzutragen
2) bei Weigerung des Gerichtes Antrag auf Beschluss nach §160, 4 ZPO oder § 273, 3 StPO,
3) sofortige Ablehnung des Richters
4) keine weitere Diskussionen mit dem Richter, da ansonsten die Verhandlung weiterläuft
5) nie ohne gehörig viele Beistände und/oder Prozessbeobachter in der Verhandlung gehen
hätten wir eine der besten Justiz auf der Welt.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man die Richter daran erinnert, dass sie aus den Steuern des Volkes in dessen Namen sie urteilen bezahlt werden.
Wer davon erfährt, dass ein Richter sehr gerne einiges nicht ins Protokoll einträgt, kann ihn dann wegen Unkenntnis deutscher Gesetze bereits vor der Verhandlung ablehnen.
Jetzt überlegt doch mal selber: Wenn ein Richter am laufenden Band Befangenheitsanträge bekommt, dann ist seine Karriere am Ende, oder? (siehe diese Dissertation, z. B. Seite 44)
Dazu gehört aber die vor-Ort-Vernetzung.
Dazu gehört aber auch, dass man die Politiker in Erklärungsnot bringt, z. B. eben durch solche Fragen an Frau Merk.
Wer diese Frage an ausländische Politiker stellt, stellt insgesamt die deutsche Familienjustiz an den Pranger. Denn das Beleidigungsverfahren gegen meine Wenigkeit kommt aus der Unfähigkeit eines Anwalts die Düsseldorfer Tabelle zu lesen, siehe die PM der MP im Anhang.
Einigkeit macht stark. Solange uns der Mubarak den Internet nicht sperrt, können wir solche "Heilsbotschaften" verteilen, oder
).
Helft bitte mit, die Lüge der hohen Qualitätsstandards in der Justiz zu entlarven: http://www.bmj.de/files/-/3338/Ein%20Bündnis%20für%20das%20deutsche%20Recht.pdf.
Zeigt ein hohes Interesse an der gestellten Frage und stellt unangenehme Fragen Euren Politikern und Euren AGs, LGs oder OLGs. Fragen kostet ja bekanntermaßen nichts.
Gruß
Michael
Rechtsgrundlagen
In der Zivilprozessordnung (gilt auch für FamFG) gilt § 160 ZPO.
Absatz 4 besagt: "Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Gericht kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar; er ist in das Protokoll aufzunehmen."
In der Strafprozessordnung gilt §273.
Absatz 3 besagt: "Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs in der Hauptverhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Äußerung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollständige Niederschreibung und Verlesung anzuordnen. Lehnt der Vorsitzende die Anordnung ab, so entscheidet auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person das Gericht (also nicht der Gerichtsschreiber). In dem Protokoll ist zu vermerken, daß die Verlesung geschehen und die Genehmigung erfolgt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind."
Presseerklärung der MP
am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.
Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.
Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.
Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben: Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!
Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!
Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)
Da während der Verhandlung auch die justizkritischen Positionen der Männerpartei verlesen wurden, ist wohl davon auszugehen, dass die geforderte Justizreform und die "radikale Gleichberechtigung" (also nicht nur bei Vorstandsposten) eine Rolle bei der Entscheidung und der Höhe der Strafbemessung gespielt haben. So gesehen, wäre dieses Verfahren vordergründig ein Beleidigungsverfahren, eigentlich geht es aber der Justiz nur darum ihre eigene Fehler und die Kritiker dieser Fehler mundtot zu machen.
Damit hatte man den Eindruck, dass am 02.02.2011 ein politischer Schauprozess stattgefunden hat.
Selbstverständlich werden Herr Baleanu und die Männerpartei weiter gegen Justizwillkür vorgehen. Wir fordern hier schon lange eine unabhängige Justizkontrolle, die insbesondere die Familiengerichte ins Visier nimmt.
Wenn Unrecht Recht ist, dann wird Widerstand zur Pflicht!
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- Aufruf: Das Protokoll im Familienrecht und wie man es zum Kampf gg. Willkür verwenden sollte -
Michael Baleanu,
08.02.2011, 09:12
- Stellt das mal als Merkblatt für Männer auf eure Website - FEMhunter, 08.02.2011, 09:45
- Aufruf: Das Protokoll im Familienrecht und wie man es zum Kampf gg. Willkür verwenden sollte - Polarisator, 08.02.2011, 16:07