Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmann-Anwalt will Alice Schwarzer als Zeugin hören

Gobelin, Friday, 04.02.2011, 15:45 (vor 5460 Tagen) @ Christine

Das Recht hat Alice Schwarzer aus meiner Sicht nicht. Eine Begründung
für eine rechtliche Aussageverweigerung tät mich allerdings
interessieren.

Hi, ChrisTine,

...

Sollte sie tatsächlich aussagen müssen, könnte sie sich als Journalistin aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article12441887/Kachelmann-Prozess-Die-Zeugin-Alice-Schwarzer.html

Äussert RA Schwenn im verlinkten Video übrigens auch selbst.

Bin heute auch hierüber "gestolpert"

...ob sie zu dem Beweisthema etwas sagen möchte oder ob sie von 53 I 5 StPO Gebrauch macht, ... - 5. Kommentar:

http://www.kanzlei-hoenig.info/alice-schwarzer-raus

Die deutsche Strafprozessordnung differenziert hingegen nach dem Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf einen Dritten

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht :

aus persönlichen Gründen (§ 52 StPO - z.B. des Ehegatten) und
aus beruflichen Gründen (§ 53 StPO - z.B. Geistliche, Ärzte oder Journalisten).

Beste Grüsse

Gobelin


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