und der Vater?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,743309,00.html
Leider wird nichts über das Verhältnis des Vaters zum Kind gesagt, so ist der Artikel wenig aussagekräftig.
Wer täglich 6h arbeitet, dazu 45min Mittagspause und 2x 15min Anfahrt (der Kindergarten ist im Nachbarort des Arbeitsplatzes), mutet dem Kind immerhin täglich 7 1/4h Fremdbetreuung zu. Das reicht m.E. schon.
Was offen bleibt, ist: Kann und will sich der Vater um das Kind kümmern? Falls nein, halte ich das Urteil für gerechtfertigt. Falls ja, klingt es nach dem klassischen Fall der Umgangsverweigerung zur Unterhaltssteigerung.
Wie gesagt, der Spiegel verrät uns dies nicht
gesamter Thread:
- Trotz Ganztagsbetreuung - Alleinerziehende darf in Teilzeit arbeiten -
Gobelin,
03.02.2011, 17:48
- Trotz Ganztagsbetreuung - Alleinerziehende darf in Teilzeit arbeiten - Zauberküchenmeister, 03.02.2011, 17:54
- und der Vater? -
weingeist,
03.02.2011, 18:19
- und der Vater? -
jens_,
03.02.2011, 20:06
- und der Vater? - Ali Mente, 04.02.2011, 15:05
- und der Vater? -
jens_,
03.02.2011, 20:06