Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Trotz Ganztagsbetreuung - Alleinerziehende darf in Teilzeit arbeiten

Gobelin, Thursday, 03.02.2011, 17:48 (vor 5461 Tagen)

Darf eine geschiedene Mutter in Teilzeit arbeiten, obwohl ihr Kind ganztags versorgt wird? Ja, meint das Oberlandesgericht Zweibrücken - und begründet das mit dem hohen Betreuungsaufwand für die Alleinerziehende außerhalb der Kita-Öffnungszeiten.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,743309,00.html


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