Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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auch nicht schlecht

Zauberküchenmeister, Abort(nung), Wednesday, 02.02.2011, 19:52 (vor 5461 Tagen) @ pit b

§170 STGB Abs.:2 "Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist
und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den
Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Es wäre also möglich, dass eine Frau abtreibt, die Schuld dafür dem
Mann in die Schuhe schiebt und der dann dafür einfährt.

Der ein oder andere Lude soll es sich schon einfacher gemacht haben, indem
er einfach ein paar Mal kräftig vor die Kugel gekickt haben soll...

Soviel zum Thema "Wir haben abgetrieben!".

Wir auch!


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