Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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auch nicht schlecht

pit b, Wednesday, 02.02.2011, 18:13 (vor 5462 Tagen) @ Mus Lim

§170 STGB Abs.:2 "Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Es wäre also möglich, dass eine Frau abtreibt, die Schuld dafür dem Mann in die Schuhe schiebt und der dann dafür einfährt.

Kachelmann next generation


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