Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Guter Rat: Er soll sie rauswerfen!

Tom, Wednesday, 02.02.2011, 10:31 (vor 5462 Tagen) @ FEMhunter

"Er ist auch nicht verpflichtet, dem Drachen sein Geld in den Hals zu
stecken."

Ich bin mir ziemlich sicher, daß er eben doch zu Leistungen verpflichtet ist, egal ob er sich scheiden läßt oder nicht: Das Gericht würde entscheiden, ein Gewohnheitsrecht sei entstanden, der Mann dürfe seine Versorgungsleistungen nicht einfach von heute auf morgen einstellen.

Gilt natürlich nur für Männer, schon klar..


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