Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ja, Kommentar lesenswert, aber...

Polarisator, Sunday, 30.01.2011, 11:41 (vor 5465 Tagen) @ Oliver

http://www.rp-online.de/public/comments/index/aktuelles/politik/deutschland/958544?nocache=1&comadd=1&1296363808

[img|right]http://mann-pass-auf.de/Bilder/AntragAufGleichstellung-300.png[/img]

Ich will dich nicht entmutigen. Vielleicht liege ich auch falsch mit dem, was ich jetzt sage. Aber was DvB diebezüglich vorträgt, wirkt schon einigermaßen überzeugend: Was auf der gynokratischen Ebene abläuft, sind Scheindiskurse.

Du bist gleichberechtigt. Du darfst als schon Mann sagen, was du denkst.

Du darfst aber z.B. auch in einem Sorgerechtsstreit das alleinige Sorgerecht beantragen. Davon wird sogar ausgegangen. Nur hat das Gericht im Vorweg entschieden, daß du es nicht kriegst.

Wenn du dann hartnäckig bleibst, dann wird ein Gutachter bestellt. Dem darfst du völlig gleichberechtigt deine Meinung zum Kindeswohl und deine Friedenssehnsucht erklären. Der wird auch ganz gerecht, d.h. nach gründlicher Abwägung, feststellen, daß du ein lieber Mensch bist, aber unter den gegenwärtigen Umständen, und wegen dem Kontinuitsprinzip u. dgl.m., das Kind bei der Mutter bleiben sollte.

Du hast also die gleichen Startchancen - wegen der Gleichberechtigung, also der Gleichheit vor dem Gesetz.

Nur Ergebnisgleichheit, die hast du nicht. Die bestünde im gemeinsamen Sorgerecht.

Nicht einmal das kriegst du als Mann, wenn die Frau "Nein" sagt. Daher gilt:

[image]

Gruß
trel


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