Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenhäuser ersatzlos schließen

Zauberküchenmeister, Abort(nung), Wednesday, 19.01.2011, 16:03 (vor 5475 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

Die Unschuldsvermutung gilt für Väter ganz offensichtlich nicht. Erst
werden ihm die Kinder entzogen, an einen unbekannten Ort verschleppt, dann
wird er, um die Verschleppung nachträglich zu rechtfertigen, mit
schwerwiegenden Anschuldigungen eingedeckt und letztendlich wird ihm noch
die Rechnung gestellt für den Aufenthalt der Frau und Kinder im
Frauenhaus.

Genau!
Beweisumkehrlast!


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