Schlappschwanz war kein Vergewaltiger
Damit blieb nur noch ein Freispruch – der Folgen hat: Der Schweizer,
sechs Monate eingesperrt, erhält wegen der unrechtmässig erlittenen Haft
eine Genugtuung und Entschädigung von insgesamt 30'500 Franken.
... eine Summe, welche erstens durch den Staat von der Klägerin zurückgefordert werden sollte und zweitens um weitere 30.500 Franken auf 61.000 Franken erhöht werden sollte, um einen Teil der Haftkosten abzudecken, die dadurch entstehen, daß die Klägerin zu einer Haftstrafe entsprechend derjenigen verurteilt worden ist, die dem Beschuldigten ursprünglich drohte.
Immer noch gnädig - Max
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Robin Hood,
13.01.2011, 22:26
- Schlappschwanz war kein Vergewaltiger - Max n, 16.01.2011, 17:42