Schlappschwanz war kein Vergewaltiger
«Sprechen Sie Recht, tun Sie etwas Tapferes>, sagte Verteidiger Hugo Werren im Gerichtssaal und liess seine Faust auf das Stehpult donnern. Und das Bezirksgericht sprach Recht. Tapferkeit brauchte der Richter dazu aber keine in diesem ungewöhnlichen Vergewaltigungsfall.
Die Mutter hatte ihren Sohn, einen 28-jährigen Verkäufer, zwischen Weihnachten und Neujahr 2009 unverhohlen als «Schlappschwanz> hingestellt: Er sei «vollkommen unfähig>, eine Frau zu befriedigen. Woher die Mutter diese intimen Kenntnisse hatte, blieb indessen offen. Jedenfalls soll der Sohn schnurstracks ins Schlafzimmer zu seiner 22-jährigen Ehefrau gegangen sein, ihr ein paar Ohrfeigen verpasst, ihr das T-Shirt zerrissen und sie dann vergewaltigt haben.
«Sehr dürftige Anklage«Hier auf der Welt bin ich zu Unrecht angeklagt, vor Gott bin ich unschuldig>, sagte der Angeklagte, den man nach der Einführung der neuen Strafprozessordnung in Zukunft «Beschuldigten> nennt. Die Vorwürfe seien erfunden, argumentierte er. «Zu so etwas bin ich unfähig.> Er hoffe, dass der liebe Gott dem Gericht «ein Zeichen gibt, dass ich unschuldig bin>. Der Verteidiger nannte seinen Mandanten einen «unbedarften Naivling>: Offenbar liess ihn die erste Ehefrau schon nach zwei Monaten sitzen. Die zweite, die 22-Jährige, heiratete er nach sehr kurzer Bekanntschaft. Nun steht die zweite Scheidung ins Haus.
Aber wenn dieser Naivling auf der Basis der «sehr, sehr dünnen und dürftigen Anklage> vier Jahre ins Gefängnis müsse, wie von Staatsanwältin Bettina Groth gefordert, «dann gute Nacht, Rechtsstaat>, rief Werren. Die Ehefrau, die es «faustdick hinter den Ohren> habe, habe erst fünf Monate später Strafanzeige eingereicht. Und sie habe sich in der ersten Polizeibefragung bloss darüber beklagt, von ihrem Ehemann als «Schlampe> bezeichnet und von der Schwiegermutter eingesperrt worden zu sein. Erst im Verlaufe der zweiten Befragung habe sie erwähnt, dass sie an Weihnachten «wahrscheinlich vergewaltigt> werden sollte. Daraus sei dann «dank kräftigem, suggestivem Mitwirken> der Polizisten eine richtige Vergewaltigung geworden.
Geld für den Beschuldigten
Über das «wahrscheinlich vergewaltigt>, aber zusätzlich über weitere «gravierende Widersprüche> stolperte auch das Gericht, das von «nicht überwindbaren Zweifeln> an der Schuld des 28-jährigen Mannes sprach. Damit blieb nur noch ein Freispruch – der Folgen hat: Der Schweizer, sechs Monate eingesperrt, erhält wegen der unrechtmässig erlittenen Haft eine Genugtuung und Entschädigung von insgesamt 30'500 Franken.
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Robin Hood,
13.01.2011, 22:26
- Schlappschwanz war kein Vergewaltiger - Max n, 16.01.2011, 17:42