Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Deutschland ist ein Hort der Frechheit

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 12.03.2007, 21:40 (vor 6851 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Nihilator, Monday, 12.03.2007, 21:46

PS: Ich habe noch eine gute Idee zur Ergänzung: nicht nur die vom 130er erfaßten Taten gehören strengstens bestraft, sondern auch böse Worte gegen diesen Paragrafen selbst. Könnte man z.B. in Absatz 7 des gleichen Paragrafen festschreiben.

Oder gleich Nägel mit Köpfen:

"Wer beliebige Entscheidungen der Legislative in einer Weise, die geeignet ist, die Gesetzgeberin zu verärgern, anzweifelt, kritisiert, lächerlich macht oder wer die Gesetzgeberin beschimpft, verleumdet, leugnet, verharmlost oder sie in sonstiger Weise angreift, wer sie verbreitert, verächtlich macht, öffentlich ausstellt, anschlägt, ver- oder vorführt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist oder sonst zugänglich macht oder einzuführen etwas unternimmt, wird mit schwerem Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar."
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nihi,
Gesetznehmer

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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