Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bürokratische Rechenvorschriften

Rainer ⌂, Thursday, 06.01.2011, 15:49 (vor 5488 Tagen) @ Krankenschwester

Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die Warmwasserbereitung nicht
mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und
Gaskosten im Regelsatz.

Die Warmwasserkosten sind seit jeher ein großer Streitpunkt beim ALGII. Da die Warmwasserbereitung oft mit der Heizung gekoppelt ist, werden die Kosten der Warmwasserbereitung mit, mehr oder weniger, dubiosen Formeln aus den Heizkosten heraus gerechnet. Das ist erforderlich weil die Heizkosten nicht im Regelsatz enthalten sind.

Wenn etwas herausgerechnet wird, weil es angeblich im Regelsatz enthalten ist, dann aber im Regelsatz nicht zu finden ist, dann ist das einfach Beschiss.

Rainer

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