Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was kostet einmal Baden?

Krankenschwester, Thursday, 06.01.2011, 14:30 (vor 5488 Tagen)

Die frage hab ich mir gestellt beim lesen dieses Artikels

Dem Bundesarbeitsministerium könnte bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein. Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingegangen. Das war früher der Fall. Um den existenziellen Bedarf zu decken, flossen bislang 6,47 Euro für das Warmwasser in den Regelsatz der erwachsenen Hartz-IV-Empfänger ein; für deren Kinder wurde ein anteiliger Betrag in den Satz eingerechnet. Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die Warmwasserbereitung nicht mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und Gaskosten im Regelsatz. „Die Warmwasserproblematik wird derzeit bei uns geprüft mit dem Ziel, eine Mehrbelastung für die Kommunen zu vermeiden“, sagte eine Sprecherin von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dieser Zeitung.

Nun... wie oft, wie lange, in wie viel Wasser und wie heiß kann man baden/duschen bei diesen 6,47 Euro?

Kann mir das bitte jemand ausrechnen?

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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)


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