Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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AW

TMerten, Wednesday, 22.12.2010, 16:02 (vor 5503 Tagen) @ Mus Lim

meint, dass der Staat sich anmaßt, auch gegen den Willen und den Wünschen
für Ergebnisgleichheit sorgt. Das bedeutet voll konkret, dass
Frauen auch dann dasselbe verdienen, auch wenn Männer die Drecksarbeit
machen und weiterhin für die Todesberufe zuständig bleiben.

Wie machen die das wenn man sich plötzlich als Frau "fühlt"? Kommen dann über Nacht die FrauenRechte? Sind die einklagbar und erkennt die GleichstellungsbeauftragtIn die gefühlte Frauenschaft für die Förderung auch an? Man wird ja nicht als Frau geboren und wenn mir morgen so ist, dann will ich halt auch mal "schlitzpinkeln", wenns einfacher ist und ich dafür 5 h am Tag bei gleichem Geld weniger arbeiten muss. Wer würde da nicht zur Frau werden wollen?

Gibt es schon anerkannte Verfahren, ohne zwingende kosmetische Nachbesserung, die zur gefühlten und förderungswürdigen Frauenschaft führen? Also auf dem Einwohnermeldeamt mal für 2 Jahre hinterlegen, dass man(n) sich jetzt temporär, wg. der Vorteile (praktizierende Antriebsarmut bei vollem Lohnausgleich), als Frau fühlt, ist doch kein Problem! Eine Änderung im Ausweis ist da auch nicht nötig, meines Wissens gibts auch Frauen mit Bart, also alles kein Problem! Die Vorteile sind ja echt verlockend!


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