CEDAW Artikel 4
4. Artikel der von Deutschland ratifizierten UN-Resolution
"zeitweilige Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der Defacto - Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens, dürfen aber keinesfalls die Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe zur Folge haben; diese Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Ziele der Chancengleichheit und Gleichbehandlung erreicht sind.
Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten - einschließlich der in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen - zum Schutz der Mutterschaft gelten nicht als Diskriminierung. "
Defacto-Gleichberechtigung?
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- politisch-korrekte Übersetzungsvorschriften in Ö -
Oliver,
12.12.2010, 08:54
- eigentlich "lustig" -
Sachse,
12.12.2010, 12:02
- CEDAW Artikel 4 - Diegu ungeloggt, 13.12.2010, 01:42
- Logisch - LatexTester, 12.12.2010, 17:52
- eigentlich "lustig" -
Sachse,
12.12.2010, 12:02