Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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CEDAW Artikel 4

Diegu ungeloggt, Monday, 13.12.2010, 01:42 (vor 5512 Tagen) @ Sachse

4. Artikel der von Deutschland ratifizierten UN-Resolution

"zeitweilige Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der Defacto - Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens, dürfen aber keinesfalls die Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe zur Folge haben; diese Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Ziele der Chancengleichheit und Gleichbehandlung erreicht sind.

Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten - einschließlich der in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen - zum Schutz der Mutterschaft gelten nicht als Diskriminierung. "

Defacto-Gleichberechtigung?

http://anonym.to/?http://www.amnesty-frauen.de/Main/CEDAW


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