Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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politisch-korrekte Übersetzungsvorschriften in Ö

Oliver, Sunday, 12.12.2010, 08:54 (vor 5513 Tagen)

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Die offensichtlich lesbische Gender-Terroristin Irmtraud Voglmayr will dir vorschreiben, wie du ungebildeter Depp deine Gossensprache gefälligst in politisch korrektes Geschwurbel zu übersetzen hast.

Deshalb heißt der Titel auch so und nicht anders:

Leitfaden für diskriminierungsfreie
Sprache, Handlungen, Bilddarstellungen

Heraus kam natürlich eine absolut männerfeindliche Bedienungsanleitung für verdecktes Diskriminieren in feministisch-engen Korridoren.

Beispiel aus dem Steuer-finanzierten Machwerk gefällig?
(Seite 29)
https://broschuerenservice.bmask.gv.at/PubAttachments/leitfaden_diskrim_2010_web01.pdf


Täter und Tat konkret benennen



Geschlechtergerechtes Formulieren

Keine Neutralisierung der Täterschaft durch die Wortwahl: Gewalt in der Familie

Männliche Gewalt an Frauen ist konkret zu benennen.

Eine TäterIN ist selbstverständlich nicht ein mal erwähnt

Ein Fall für Unmittelbare (direkte) Diskriminierung

Unmittelbare (direkte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund der in der Definition genannten Merkmale gegenüber einer anderen Person schlechter gestellt wird.
Hier : sexistische Männerfeindlichkeit

Das Problem dabei ist, dass diese Antidiskriminierungsstelle identisch ist mit diesem männerfeindlichen Machwerk und selten sich eine lesbische NebelkrähIN der anderen ein Auge auspickt!

Trotzdem liebe Österreicher, frisch ans Werk:
http://www.wien.gv.at/verwaltung/antidiskriminierung/formen.html

--

Liebe Grüße
Oliver


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