Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es erodiert immer mehr. Der Bürgerkrieg, tja, das wird die Zukunft zeigen

Holger, Wednesday, 24.11.2010, 10:45 (vor 5531 Tagen) @ Leser

Die Juristin kann den Wunsch der Standesbeamten nach neuen Kompetenzen
verstehen. Allerdings müssten für ein vereinfachtes Scheidungsverfahren
einige Bedingungen erfüllt sein: Den Scheidungswunsch müssen beide
Parteien haben, und es darf keine minderjährigen Kinder geben. Vielleicht
könnte man ja wenigstens auf den Anwaltszwang vor Gericht verzichten? Den
halten einige Standesbeamte sowieso nur für >Geldmacherei«. Die
Reformbestrebungen der Vergangenheit seien nicht zuletzt an der
Lobbyarbeit der Anwälte gescheitert.

Gut, daß Du es aufs Tablett gebracht hast!
Das war damals ein Hauptanliegen der sog. 'FDP', sie waren immer ein Klientel- Laden!
Ca. 35- 40% des Jahresumsatzes macht eine Kanzlei mit Scheidungen, 30 % der Kapazität von Gerichten werden durch das sog. 'Familienrecht' absorbiert.
Das 1. EheRG war die größte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Berufsgruppe der Advokaten, die es je gegeben hat!


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