Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Menschenversuche: NS-"Ärtzin" führte "Weiblichkeit" als Grund an

Müller ⌂, Monday, 22.11.2010, 17:53 (vor 5532 Tagen)

Eben im DLF gehört, über Hertha Oberheuser, einer NS-Euthanasie-"Ärtzin" (sollte man "Arzt" überhaupt in dem Zusammenhang schreiben?), die im Nürnberger Ärzteprozess zu 20 Jahren ("Kollegen" wurden teils zu Todesstrafe verurteilt) verurteilt wurde, aber nach 5(!) Jahren entlassen wurde.

Einige Auszüge aus dem Wikiartikel:
(...)
"Da ihre Kollegen die Versuchsbedingungen mit der Zeit nicht mehr aushielten, übernahm Oberheuser mit der Zeit immer mehr Funktionen ihrer Kollegen, wodurch sie die Durchführung der Versuche sicherstellte"
(...)
"Nach erfolgter Behandlung wurden zahlreiche Frauen von Oberheuser durch Injektionen ermordet, was sie im Nachhinein als humanitären Akt darzustellen versuchte. Anders als ihre Kollegen, die ebenfalls Patientinnen gezielt durch Spritzen töteten, wählte Oberheuser Benzininjektionen, deren Wirkung erst nach drei bis fünf Minuten und bei vollem Bewusstsein der Versuchsopfer einsetzte. Aussagen Oberheusers zeigen deutlich ihre Einstellung gegenüber den Patientinnen, welche sie als Kaninchen und nicht als Menschen wahrnahm.
(...)
"Oberheuser war nicht nur an pseudomedizinischen Experimenten, sondern auch an Zwangsabtreibungen und weiteren medizinischen Eingriffen, beteiligt. Diese wurden selbst an Frauen, die bereits im siebten oder achten Monat schwanger waren, vorgenommen. Gerhard Schiedlausky bestätigte dies, allerdings habe er nur auf Befehl gehandelt. Oberheuser und Rosenthal hätten ihm zunächst hierbei assistiert, später aber die Eingriffe selbständig durchgeführt. Neben der Abtreibung durch ärztlichen Eingriff kam es auch zum Abort durch Schläge und zur Tötung von Neugeborenen."
(...)
"Das Gericht befand sie nach vierwöchiger Beratungszeit für schuldig Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Am 20. August 1947 wurde Oberheuser im Nürnberger Ärzteprozess zu zwanzig Jahren Haft verurteilt, ohne dass ihr die Zulassung als Ärztin entzogen wurde"
(...)
Jetzt die für unser Thema vielleicht wichtigste Aussage:

"Oberheuser versuchte vor Gericht, sich mit ihrer „Weiblichkeit“ und dem Argument, dass eine Frau – also auch sie selbst – nicht so brutal sein könne, zu rechtfertigen. Damit war ihr Verhalten, bewusst oder unbewusst, Teil eines gesellschaftlichen Konsens, dass Frauen und damit auch sie selbst nicht zu solchen Taten fähig seien"

http://de.wikipedia.org/wiki/Herta_Oberheuser

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