Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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So kanns gehen....

Odin, Saturday, 24.02.2007, 12:32 (vor 6865 Tagen)

Ritterlicher Soldat. Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht von ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern, wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn der Betroffene nicht der Erzeuger sei.

http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/97/id/247868/fm/0/SH/0/depot/0/

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