Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Keine Kinderschänderin, aber ein Kinderschänder?

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 17:22 (vor 5541 Tagen) @ Lesehelfer

Hallo Lesehelfer

Was aber trotz allem weder vernünftig noch anständig ist, ist das
Konzept eines Schutzalters. Der eine ist mit 14 oder 13 oder 12 ein Kind,
sei es körperlich oder seelisch oder beides, der andere ein Jugendlicher.
Das gilt für beide Geschlechter. Wenn also schädliches Verhalten bestraft
werden sollte, dann ist es wohl unabdingbar, genau darauf Rücksicht zu
nehmen.

Ja, man könnte das Schutzalter durch strenge Verhaltensvorschriften ersetzen, bei deren Einhaltung gewährleistet ist, dass der entsprechende Jugendliche alt genug ist. Es sei denn natürlich, der von ihm erwünschte Sex an sich sei schon schädlich für ihn. Das freilich müsste erstmal bewiesen und nicht bloß behauptet werden.

Ansonsten, viel Vergnügen für die "Kinderficker!"-Besschimpfungen, die
Du erwarten kannst, wenn die Häschen Deine Antwort ins Visier kriegen

Da kann ich mich entspannt zurücklehnen, da ich weder pädophil bin, noch an Sex mit Personen unterhalb des Schutzalters interessiert bin. Wäre es so, würde ich mich hier nicht für eine Lockerung der gesetzlichen Regelung aussprechen, um nicht in Verdacht zu geraten.

Gruß
Gismatis

--
www.subitas.ch


gesamter Thread:

 

powered by my little forum