Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klärung bitte

Unklar, Friday, 12.11.2010, 17:23 (vor 5542 Tagen) @ Informator

Ich verstehe das nicht (ich verstehe es insgesamt nicht, aber dieses Detail springt ins Auge):

Sie kommt auf Bewährung frei, d.h. sie darf den Tatbestand, dessen sie angeklagt ist, nicht wiederholen. Wenn sie knutschend und eng umschlungen aus dem Gerichtssaal spazieren, ist das doch aber genau das, oder seh ich das falsch?


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