Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prof. Amendt und Abtreibung

Nurmalebenso, Thursday, 22.02.2007, 20:05 (vor 6867 Tagen) @ FemKritiker

Ich finde es perfide, dass Amendt Dinge miteinander in Verbindung setzt,
die nichts miteinander zu tun haben. Sinn des Ganzen ist meiner Meinung
nach, die Abtreibung noch weiter zu verharmlosen, als es das sowieso schon
wird.

Prof. Amendt setzt sich dafür ein, dass nicht mal mehr eine Beratung
notwendig ist, um abtreiben zu dürfen. Kein Wunder, wenn man bedenkt,
dass er einmal Vorsitzender der Abtreibungs- und
Schwangerenberatungs-organisation Pro-Familia war, die von der Tötung von
ungeborenen Kindern profitiert(e). Ob in seinem "Familienplanungszentrum"
auch ungeborene Kinder getötet werden, konnte ich nicht herausfinden -

Na, FemKritiker, Du wirst die wichtige und fundierte Väter- und Männerarbeit des Prof. Amendt sicherlich fortführen können, nachdem Du ihn lange genug diffamiert und seinem öffentlichen Ansehen geschadet hast, oder?! :-(

Amendt hat in seinem Gastkommentar keinesfalls für eine Vereinfachung der Abtreibungspraxis plädiert, sondern die Unverhältnismäßigkeit der strafrechtlichen Relevanz zwischen der - eigentlich - nicht legalen Durchführung einer Schwangerschaftsunterbrechung und einem Vaterschaftstest aufgezeigt. Die Verbindung beider Sachverhalte besteht in den (Grund-)Rechten des Kindes, die im Falle der Abtreibung offenbar keine Rolle spielen, aber im Falle des Vaterschaftstest dagegen als "maßgeblich" angeführt werden.

Während die "halblegale" Abtreibung vom Staat nicht nur nicht strafrechtlich verfolgt, sondern häufig auch noch finanziell getragen (quasi gefördert) wird, wird ein heimlicher Vaterschaftstest (der für das Leben des Kindes ein vergleichsweise harmloser Eingriff ist) kriminalisiert und soll, so will es die BM der Justiz - im Gegensatz zur Abtreibung - zunächst einmal überhaupt, und dann auch noch unverhältnismäßig hoch bestraft werden.
Gerade aber weil von Zypries Seite immer wieder gerne argumentiert wird, es ginge um die Wahrung der rechtlichen Interessen des Kindes, zum Wohle desselben, finde ich den Vergleich mit der Abtreibung sogar für ziemlich gelungen. Denn ein größeres Interesse des Kindes, als das am Leben zu bleiben, kann es nicht geben!

Numes


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