Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Informator, Tuesday, 09.11.2010, 23:27 (vor 5545 Tagen) @ Tätiger

sollten wir nicht unterscheiden zwischen
* "Hart ran nehmen" = brutaler Sex mit Einverständnis
* (körperliche) Vergewaltigung = brutaler Sex ohne Einverständnis
* Falschbeschuldigung = juristische Vergewaltigung

...mit der Einschränkung, daß nicht wenige Frauen leuchtende Augen kriegen, wenn sie das Wort "Vergewaltigung" verwenden. Vielleicht denken sie da aber an die Vergewaltigung einer anderen Frau und sehen sich in der Rolle des Täters. - Aber im Prinzip muß man schon begriffliche Grenzen ziehen.

Die Definition Falschbeschuldigung = juristische - d.h. schlimmste Form von - Vergewaltigung ist jedenfalls sinnvoll. Denn, wie schon Aristoteles sagte: Das schlimmste Unrecht geschieht dann, wenn es im Namen des Rechts ausgeübt wird. Da hilft allenfalls der Instanzenweg, aber der ist langwierig und nicht sehr erfolgversprechend. Die Richterinnen halten zusammen.

trel


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