Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kennt die SPD das Grundgesetz nicht?

Eugen, Tuesday, 09.11.2010, 14:42 (vor 5545 Tagen) @ Informator

Sollten die "bestehenden Nachteile" in einer Schwäche der Exekutive
bestehen, dann gehört die Anordnung zu ihrer Aufhebung nicht in das
Grundgesetz. Das wäre vielmehr Verwaltungsangelegenheit.

Kleine Anmerkung: Zur Exekutive gehört u.a. auch die Regierung mit allen Ministerien und praktisch alle Verwaltungen.

Also können die "bestehenden Mängel" nur in der unterschiedlichen Natur
von Mann und Frau bestehen

Worin diese Benachteiligungen bestehen, das bestimmen diejenigen, die die Macht haben zu definieren, was als Benachteiligung zu gelten hat - und was nicht. Schönes schlechtes Beispiel: Zwar wurden berufliche Benachteiligung von Wehrpflichtigen als solche anerkannt, aber ... das seien "hinzunehmende Benachteiligungen" ... so etwa die Begründung gegen die Klage von A. Dory


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