Kennt die SPD das Grundgesetz nicht?
Link zur Pressemitteilung:
http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=431222
Tatsächlich hat Frau Humme falsch zitiert, bzw. sie hat "interpretiert".
Der entscheidende Satz im GG lautet so:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Ein Problem sehe ich aber im zweiten Teil des Satzes:
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Es bleibt zunächst nämlich offen, worauf sich diese angeblich bestehenden Nachteile beziehen. Ebenso stellt sich die Frage, warum Gleichberechtigung "durchgesetzt" werden muß. Eine Berechtigung wird nämlich beschlossen. Das ist Sache der Legislative. Nur die Umsetzung kann oder muß ggf. durchgesetzt werden, und zwar von der Exekutive, also der Polizei.
Sollten die "bestehenden Nachteile" in einer Schwäche der Exekutive bestehen, dann gehört die Anordnung zu ihrer Aufhebung nicht in das Grundgesetz. Das wäre vielmehr Verwaltungsangelegenheit.
Also können die "bestehenden Mängel" nur in der unterschiedlichen Natur von Mann und Frau bestehen - oder in einer vermeintlich falschen Interpretation von Mann und Frau, die (vermeintlich) einen Als-Ob-Tatbestand herstellt. Diesem wäre dann durch eine Kompensation in den Beschäftigungverhältnissen gegenüberzutreten wäre. Das wäre Gleichstellung oder Ergebnisgleichheit.
Frau Humme hat also das Grundgesetz "zuendegedacht" - möglicherweise durchaus im Sinne des Erfinders.
trel
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- Kennt die SPD das Grundgesetz nicht? -
Rainer,
09.11.2010, 10:29
- sie kennt es und verbiegt es - Eugen, 09.11.2010, 14:07
- Kennt die SPD das Grundgesetz nicht? -
Informator,
09.11.2010, 14:20
- Kennt die SPD das Grundgesetz nicht? - Eugen, 09.11.2010, 14:42
- Politiker kennen ziemlich genau was Ihre Arbeit stört und möglist umgangen wird - Borat Sagdijev, 09.11.2010, 20:11