Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Achtung: Umsatzsteuerpflicht!

meiner eins, Wednesday, 27.10.2010, 17:24 (vor 5558 Tagen) @ TMerten

Die auf die "Leistung" entfallende Umsatzsteuer schuldest du jedoch dem
Finanzamt trotzdem! Nicht vergessen!

Es ist mir schon klar, daß dabei das Finanzamt mit verdienen will. Das will es ja auch bei der Prostitution.

Ich habe einen Fall erlebt, da hat jemand was "umsonst" für ein Tierheim
gemacht.

Wenn es eine reine Dienstleistung ist, könnte man diese doch auch in seiner Freizeit für das Tierheim machen und käme dann doch auch um die Umsatzsteuer herum? Alternativ kann der Unternehmer in diesem Fall vom Tierheim, das doch auch eine gemeinnützige Einrichtung sein kann, eine Spendenquittung erhalten und sollte dann doch auch um die Umsatzsteuer herum kommen können?


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