Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tom Freier: "Zwangsvaterschaft"

Leser, Saturday, 23.10.2010, 13:35 (vor 5562 Tagen) @ Müller


"Vater wider Willen" nach ungewollter künstlicher Befruchtung

Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer

Schwangerschaftsbetrug sollte nicht zu Unterhaltsansprüchen gegenüber ungewollten Vätern führen. Kinder dürfen nicht als Mittel der Erpressung für Unterhaltszahlungen missbraucht werden. Für die Abschaffung der Zwangsvaterschaft.

Inhalte

* In Deutschland gilt Zwangsvaterschaft
* Das Problem
* Schwangerschaftsbetrug als legales Mittel zur Erlangung von Unterhaltsansprüchen
* Pseudo-Ehe als legales Mittel zur Erlangung von Unterhaltsansprüchen
* Maßnahmen zur Eingrenzung von Schwangerschaftsbetrug und Pseudo-Ehen
* Vorschlag einer gesetzlichen Regelung
* Einwandbehandlung
* Politische Implikationen
* Schwangerschaftsbetrug, die unsichtbare Gewalt von Frauen
* Druckmittel

In Deutschland gilt Zwangsvaterschaft

Frauen haben in Deutschland das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Dieses Recht ist Männern verwehrt. Männer müssen die Entscheidung der Frau mittragen, auch wenn sie sich gegen ein Kind ausgesprochen haben (Zwangsvaterschaft). Dabei gehen wir davon aus, dass sich die Beteiligten über ihre Verantwortung im Klaren sind und sich vor dem Geschlechtsverkehr über die Verhütungsmethode und den möglichen Fall einer Verhütungspanne verständigt haben. Bei einer Verhütungspanne oder dem Zustande-kommen einer ungewollten Schwangerschaft wird vereinbart, die Pille danach zu verwenden. Ohne eine solche Vereinbarung würde der Mann keinen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben.

Weiter hier: http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft

Der Artikel in der BLÖD-Zeitung bestätigt Tom Freiers berechtigte Feststellungen, Thesen und Forderungen.

Leser


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