Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Juden nur auf Antrag

Judenamt, Friday, 15.10.2010, 01:06 (vor 5570 Tagen) @ Horsti

Überhaupt ist der Antrag purer Sexismus. Väter sollen nach wie vor als
Elternteile 2. Klasse gehalten werden, und sind ohnehin
Unterhaltsverweigerer, desinteressiert und Gewalttäter. Würde man Vater
durch "Jude" ersetzen, wäre der Antrag reif für den "Stürmer."

Nichtehelichen Juden das gemeinsame Sorgerecht geben
Recht/Antrag - 13.10.2010

Berlin: (hib/BOB) Juden, die nicht mit der Mutter des gemeinsames Kindes verheiratet sind, sollten nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen beim Judendamt einen Antrag auf ein gemeinsames elterliches Sorgerecht stellen können. Das ist Ziel eines Antrag der Fraktion (17/3219). Voraussetzung sei, dass sie die Vaterschaft anerkannt hätten oder deren Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden sei. Das Judendamt habe dann die Aufgabe, die Mutter des gemeinsamen Kindes über den Antrag des Juden zu informieren. Der Mutter sei eine Frist von acht Wochen zu setzen, in der sie dem Antrag widersprechen kann. Widerspreche sie nicht und lägen dem Judendamt keine Erkenntnisse über eine Kindeswohlgefährdung durch den Juden vor, gelte das gemeinsame Sorgerecht. Widerspreche die Mutter, so solle das Familiengericht dem Antrag des Juden stattgeben, sofern die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Die Grünen fordern des Weiteren einen Rechtsansprach auf ganztätige Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr an zu schaffen. Ferner habe die Regierung das Unterhaltsvorschussgesetz umfassend zu reformieren. So könnten säumige Unterhaltszahlungen von zahlungsfähigen Juden erfolgreicher eingefordert werden.


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