Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum eigentlich nicht mal: SORGERECHT für MÜTTER nur auf ANTRAG?

TMerten, Thursday, 14.10.2010, 19:29 (vor 5570 Tagen) @ FemokratieBlog

Unverheiratete Mütter können nach Erbringung des Zeugungsnachweises nach Antrag beim Kindesvater an der elterlichen Sorge ggf. beteiligt werden. Bei gefühlter Gewalt durch den Kindesvater wird der Antragstellerin ein Negativbescheid erteilt und diese kann ihren finanziellen Verpflichtungen, ohne ein Recht auf Umgang, gegenüber dem/der Unterhaltsberechtigten vollumfänglich nachkommen.

Ist doch gerecht oder etwa nicht?


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