Warum eigentlich nicht mal: SORGERECHT für MÜTTER nur auf ANTRAG?
Unverheiratete Mütter können nach Erbringung des Zeugungsnachweises nach Antrag beim Kindesvater an der elterlichen Sorge ggf. beteiligt werden. Bei gefühlter Gewalt durch den Kindesvater wird der Antragstellerin ein Negativbescheid erteilt und diese kann ihren finanziellen Verpflichtungen, ohne ein Recht auf Umgang, gegenüber dem/der Unterhaltsberechtigten vollumfänglich nachkommen.
Ist doch gerecht oder etwa nicht?
gesamter Thread:
- Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag -
FemokratieBlog,
14.10.2010, 13:23
- Ich werde es immer wieder wiederholen: Sorgerecht bedeutet nicht gleich Umgang!
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TMerten,
14.10.2010, 15:34
- .. weiter gehts .. (zu früh ENTER gedrückt)! -
TMerten,
14.10.2010, 15:40
- .. weiter gehts .. (zu früh ENTER gedrückt)! -
Dampflok,
14.10.2010, 15:43
- Du bist wohl mein Hunter? - TMerten, 14.10.2010, 16:12
- .. weiter gehts .. (zu früh ENTER gedrückt)! -
Dampflok,
14.10.2010, 15:43
- .. weiter gehts .. (zu früh ENTER gedrückt)! -
TMerten,
14.10.2010, 15:40
- Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag -
Horsti,
14.10.2010, 17:14
- Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Juden nur auf Antrag - Judenamt, 15.10.2010, 01:06
- Warum eigentlich nicht mal: SORGERECHT für MÜTTER nur auf ANTRAG? - TMerten, 14.10.2010, 19:29
- Ich werde es immer wieder wiederholen: Sorgerecht bedeutet nicht gleich Umgang!